Gasthaus Neumarkt: Das Meisterstück im Hotel WITTMANNs

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Übergreifende Bedingungen

Mindestumsatzprinzip

Wir arbeiten bei unseren Tagungsräumen mit einem Mindestumsatzprinzip. Sollte dieser Mindestumsatz nicht erreicht werden, weisen wir die Differenz zwischen Mindestumsatz und Ihrer Konsumation als Raummiete aus. 

Vertragsregelung

Ein Veranstaltungsvertrag/Hotelzimmerbuchung kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande. Er gilt auch als abgeschlossen, sobald die bestellten Zimmer und/oder Veranstaltungsräume mündlich zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden sind. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht zulässig. 

Preisgültigkeit

Die Preise bestimmen sich nach der zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisübersicht. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen. Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

Vorreservierung/Optionsreservierungen

Vorreservierungen (= Optionen) oder Kontingenthaltung von Zimmern und Seminarräumen sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Vorreservierung Seminarräume und Zimmer anderweitig zu vergeben. Kontingentbedarf an Zimmern ist dem Hotel stets bereits bei der Angebotseinholung mitzuteilen.

Bereitstellung von Zimmern/Veranstaltungsräumen

Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht schriftlich eine andere Anreisezeit (bis 18:00 Uhr) vereinbart wurde, ist das Hotel berechtigt, reservierte und bereitgestellte Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollten aus gegebenem Anlass bestimmte – auch in der Auftragsbestätigung zugesagte – Zimmer nicht zur Verfügung stehen, so ist das Hotel verpflichtet und berechtigt, für einen gleichwertigen Ersatz – auch außerhalb des Hotels – Sorge zu tragen.

Das Hotel behält sich die Zuweisung bestimmter Zimmer und Veranstaltungsräume vor, die der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer entsprechen.

Teilnehmerzahlen

Wir bitten um Mitteilung der teilnehmenden Personenzahl bis spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, so hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vertraglich vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Abweichungen bis 5 % werden anerkannt. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

Ablauf von Veranstaltungen

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung von Seiten des Hotels zu gewährleisten, wird der Veranstalter gebeten, dem Hotel spätestens 2 Tage vor Ankunft ein Programm und eine Liste der Teilnehmer zur Verfügung zu stellen.

Stornierungsbedingungen

Für Buchungen von 1 bis 3 Zimmern: Sie können die Buchung bis 18:00 Uhr am Tag der Ankunft kostenfrei stornieren, vorausgesetzt, Sie haben vorher mit dem Hotel Rücksprache gehalten.

Für Buchungen ab 4 Zimmern:

  • Mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: Sie können die gebuchte Leistung kostenfrei stornieren.
  • 2 bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin: Es werden 50 % des Betrages für die gebuchte Leistung in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: Es werden 80 % des Betrages für die gebuchte Leistung in Rechnung gestellt.

Während Messezeiträumen gelten andere Stornierungsbedingungen. Diese werden vom Hotel je nach Auslastung im Voraus festgelegt.

Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, Veranstaltungsräume und Tischreservierungen bemüht sich das Hotel um anderweitige Vermietung.

Bis zur Vergabe an Dritte hat der Vertragspartner für die vertraglich reservierten Zimmer bzw. Veranstaltungsräume unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung und der vereinbarten Vertragsdauer die entsprechende Ausfallgebühr zu zahlen.

Bei Nichterscheinen nach einer getätigten Tischreservierung behält sich das Hotel das Recht vor, einen Mindestumsatz pro Person zu berechnen, um den entstandenen Schaden zu begleichen, sofern der Tisch nicht vorab schriftlich oder telefonisch storniert wurde.

Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Mitteilung an das Hotel. Ausnahmen obiger Regelung sind nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich.

Fremdleistungen

Soweit das Hotel für den Kunden technische und sonstige Gegenstände anmietet/beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden. Das Hotel haftet nicht für die Funktion beschaffter technischer oder sonstiger Geräte, sowie für vermittelte Fremdleistungen, z. B. Transfers, Künstlerauftritte o. ä.

Wertgegenstände

Für Wertgegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung. Sofern diese im Tresor des Hotels deponiert werden, gilt die Haftungsgrenze der Versicherung des Hotels.

Haftung

Der Veranstalter haftet für Verluste und Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars im Hotel seitens seiner Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder Hilfspersonen oder durch ihn selbst ohne Verschuldungsnachweis, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt. 

Dekorationsmaterial

Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Sämtliches mitgebrachtes Material muss den feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Im Zweifelsfall ist der Veranstalter verpflichtet, sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Vom Auftraggeber eingebrachte Dekorationsmaterialien und Geräte sollten bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden.

Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmeregelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, die auch eine entsprechende Kostenregelung (Gedeck- bzw. Korkgeld) einschließt.

Aufklärungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unaufgefordert darüber aufzuklären, sollte der Charakter der Veranstaltung – sei es aus politischer, religiöser oder sonstiger Sicht – öffentliches Interesse hervorrufen, das den Ruf und die Sicherheit des Hauses gefährden könnte. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine Einwilligung des Hotels, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen, sofern die Annahme besteht, dass die Belange des Hotels beeinträchtigt werden.

Das Hotel kann darüber hinaus im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Naturkatastrophen etc.) oder aus sonstigen, vom Hotel nicht zu vertretenden Umständen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch (z. B. Schadensersatz) zusteht.

Reklamationen

Sollte der Besteller Grund für eine Reklamation einer oder mehrerer Leistungen des Hotels oder des Personals sehen, so ist dies unverzüglich im Hotel an verantwortlicher Stelle vorzubringen, damit dem Hotel Gelegenheit gegeben wird, sofortige Abhilfe zu schaffen.

Schreib- und Rechenfehler

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Schreib- und Rechenfehlern in schriftlichen und mündlichen Angeboten, Bestätigungen und Prospekten des Hotels bleibt vorbehalten. 

Wirksamkeit dieser AGB

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch für mündliche Vertragsabsprachen gelten vorstehende Bedingungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand Straubing. Es gilt deutsches Recht.

Vertragsstrafe, besondere Hinweise

Bei Unterbringung in einem Nichtraucherzimmer stellt das Rauchen in diesem Zimmer eine vertragswidrige Nutzung dar. Hierfür wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500,– € fällig. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Jedenfalls ist der Gast verpflichtet, dem Hotel die tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Reinigungsgebühren zu erstatten. Sollte durch vertragswidriges Rauchen des Gastes oder einer ihm zurechenbaren Person, z. B. eines Besuchers, ein falscher Brandmeldealarm ausgelöst werden, so hat der Gast die deshalb tatsächlich entstandenen Kosten, insbesondere für einen Feuerwehreinsatz, zu tragen. Der Gast trägt ebenso die Kosten für Feuerwehreinsätze, die durch übermäßigen Wasserdampf, Koch- oder Rauchschwaden aufgrund unsachgemäßer Handhabung der Kitchenette, der Kochgeräte oder der Kaffeemaschine ausgelöst werden.

Nutzung von Streaming-Diensten

Für das Nutzen von Streaming-Diensten auf unseren Hotelfernsehern müssen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten anmelden. Für die Abmeldung nach Nutzung der Streaming-Dienste ist der Gast selbst verantwortlich. Das Hotel übernimmt keine Haftung für den Verlust oder den Missbrauch persönlicher Daten durch vergessenes oder nicht erfolgreiches Abmelden auf den Hotelfernsehern. Die Abmeldung muss durch den Gast vor dem Check-out erfolgen.

Unsere AGB für den Hotelaufnahmevertrag

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
    1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
    4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
    5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
    7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
    9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-show)
    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Rücktritt des Hotels
    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
      • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
      • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
      • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
      • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
    4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. Zimmerbereitstellung. -übergabe und -rückgabe
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  7. Haftung des Hotels
    1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,– Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,– Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
    4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Neumarkt i.d.OPf. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Straubing.
    3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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